ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
§1.0 Geltungsbereich
1.1, Alle Leistungen und Angebote der VIERPUNKT GmbH, Greiters 350, 87764 Legau, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Lukas Ebenhoch {nachfolgend „Auftragnehmer” genannt) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die der Auftragnehmer mit seinen Vertragspartnern (nachfolgend: „Kunde“ genannt) schließt.
1.2. Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn der Auftragnehmer auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
1.3. Der Auftragnehmer bestätigt mit der Bestellung, dass er Unternehmer im Sinne des §14 BGB ist. Unter die Unternehmer fallen auch Start-Ups bzw. Existenzgründer, wenn sie bezwecken, Leistungen des Auftragnehmers in Anspruch zu nehmen, die einen Bestandteil ihrer Existenzgründung darstellen.
– Kapitel 1 –
Die Leistung des Auftragnehmers und Mitwirkungspflichten des Kunden
§2.0. Erstellung des vertragsgegenständlichen Werkes
2.1. Der Auftragnehmer hat bei der Erstellung von Werken nach billigem Ermessen gestalterische Freiheit.
2.2. Besteht die Erstellung des vertragsgegenständlichen Werkes aus mehreren Leistungsphasen, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die Fortsetzung der Arbeiten von einer vom Kunden geschuldeten Teilabnahme abhängig zu machen.
2.3. Der Kunde kann den Auftragnehmer während der Erstellung mit der Beschaffung, welche wie vereinbart zu vergüten ist, weiterer Inhaltselemente beauftragen, die der Auftragnehmer jedoch innerhalb von 12 Werktagen ablehnen kann.
2.4. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Kunden - gegen Zahlung des vereinbarten Entgelts – den Source-Code bzw. die Projekt-Original-Dateien der von ihm verwendeten Tools auch solcher von ihm programmierter Elemente des Netzauftritts herauszugeben, bei denen diese aus dem fertiggestellten Netzauftritts nicht ohne weiteres direkt ablesbar oder rekonstruierbar sind.
§3 Entwicklung eines Netzauftritts durch den Auftragnehmer
3.1. Soweit die Entwicklung und Erstellung eines Netzauftritts Vertragsgegenstand ist, entwickelt der Auftragnehmer zunächst ein Konzept für den Netzauftritt, welches die geplante Anzahl und die wesentlichen Elemente jeder einzelnen Webseite sowie ihre Verknüpfung untereinander aufzeigt. Für das Konzept des Netzauftritts verpflichtet sich der Auftragnehmer zur Vorlage von der vereinbarten Anzahl unterschiedlicher Vorschläge (Konzeptvorschläge), sofern nicht der Kunde vor der Vorlage der vollen Anzahl geschuldeter Konzeptvorschläge bereits einem bestimmten Vorschlag zugestimmt hat.
3.2. Bei der Entwicklung des Konzepts hat der Auftragnehmer die Einbindung der vereinbarten Anforderungen, Inhalte und Daten zu berücksichtigen.
3.3. Nach Vorlage der geschuldeten Anzahl von Konzeptvorschlägen hat der Kunde den von ihm gewünschten Vorschlag innerhalb von zwei Wochen gegenüber dem Auftragnehmer schriftlich freizugeben. Erfolgt keine Freigabe und fehlt es an einer Ablehnung bestimmter Merkmale eines der Konzeptvorschläge, so kann der Auftragnehmer nach Ablauf der Zweiwochenfrist auf der Basis eines nicht gerügten Konzepts mit der Erstellung des Netzauftritts fortfahren. Lehnt der Kunde den Konzeptvorschlag/die Konzeptvorschläge des Auftragnehmers in jeweils wesentlich geänderter, den Wünschen des Kunden Rechnung tragender Version mehr als drei Mal ab, so hat der Auftragnehmer das Recht, den Vertrag zu beenden und das für die Konzeptentwicklungsphase anteilig vereinbarte Entgelt verlangen. Soweit der Anteil für die Konzeptentwicklungsphase nicht vereinbart ist, kann er ein angemessenes anteiliges Entgelt verlangen.
§4 Erstellung eines Netzauftritts durch den Auftragnehmer
4.1. Soweit die Entwicklung und Erstellung eines Netzauftritts Vertragsgegenstand ist, erstellt der Auftragnehmer nach Freigabe des Konzepts durch den Kunden oder dem rügelosen Verstreichen der Zwei-Wochen-Frist gemäß §3 Abs. 3 5. 2 dieser AGB den Netzauftritt entsprechend dem Konzept durch Programmierung des html-, shtml, xml-, asp-, php- oder sonstigen Codes einer jeden einzelnen Webseite, sowie durch Einbindung der vereinbarten Elemente in die Codes der Webseiten und durch Verknüpfung der einzelnen Webseiten untereinander gemäß der vorgesehenen Struktur. Dabei hat er die vereinbarten Anforderungen, Inhalte und Daten in der im Konzept vorgesehenen Art und Weise in den Netzauftritt aufzunehmen.
4.2. Der Auftragnehmer hat die programmierten Webseiten wie vereinbart zu optimieren. Die erstellten Seiten haben bei Verwendung der Browserversion, für die sie optimiert wurden, fehlerfrei und ohne Beeinträchtigung der Seitenoptik abrufbar zu sein. Hyperlinks, die auf Unterseiten innerhalb des erstellten Netzauftritts verweisen, müssen einwandfrei funktionieren. Für sonstige Hyperlinks ist eine Funktionskontrolle im Zeitpunkt ihrer Anlage vorzunehmen. Benötigte Browser-Plugins müssen entweder in der Browserversion, für die die Seite optimiert wurde, standardmäßig enthalten sein oder durch Anklicken von nicht mehr als zwei weiteren Links herunterladbar gemacht werden.
4,3. Soweit die Beschaffung von Inhaltselementen des Netzauftritts (wie Bild-, Ton-, Videodateien, Texte, Logos, interaktive Elemente, Software u.a.) nicht Sache des Kunden ist, verpflichtet sich der Auftragnehmer, diese Elemente vorrangig aus allgemein zugänglichen Datenbanken und nur ersatzweise direkt vom Rechteinhaber, zu beschaffen sowie die betreffenden Nutzungsrechte im Namen und für Rechnung des Kunden zu erwerben.
4.4. Der Auftragnehmer hat den erstellten Netzauftritt nach Fertigstellung in den Verfügungsbereich des Kunden zu übertragen. Die Übertragung in den Verfügungsbereich des Kunden kann auf jede dem Kunden zumutbare Weise geschehen, insbesondere:
- die Zugänglichmachung
durch Hochladen des Netzauftrittes auf einen Webserver, soweit
a) dies vertraglich vereinbart ist und dem Kunden die Zugangsdaten mitgeteilt werden oder
b) der Kunde den Webserver als Zielort des Hochladens des Netzauftritts angegeben hat - Übergabe eines körperlichen Datenträgers
4.5. Auf Wunsch des Kunden ist der Auftragnehmer gegen Zahlung des vereinbarten Entgelts für zusätzliche Leistungen verpflichtet, beim Heraufladen des erstellten Netzauftritts auf einen Webserver telefonisch Hilfestellung zu leisten und an einer Überprüfung der Funktionstüchtigkeit des Netzauftritts teilzunehmen.
§5 Suchmaschinen
5.1. Soweit vereinbart, ist der Auftragnehmer verpflichtet, den fertiggestellten Netzauftritt in die vereinbarten Suchmaschinen einzutragen und im Rahmen des rechtlich Zulässigen auf Auffindbarkeit in den vereinbarten Suchmaschinen hin zu optimieren.
§6 Die Beschaffung einer Internet-Domain durch den Auftragnehmer
6.1. Soweit vereinbart, übernimmt der Auftragnehmer die Beschaffung der InternetDomain(s), unter denen ein Netzauftritt des Kunden abrufbar gemacht werden soll.
6.2. Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr für die Verfügbarkeit einer gewünschten Domain oder die Nichtverletzung fremder Rechte (z. B. Namens-, Marken- oder Titelrechte) durch die Registrierung der gewünschten Domain auf den Kunden. Falls die gewünschte(n) Domain(s) nicht mehr verfügbar sein sollte(n), ist/sind stattdessen die genannte(n) Alternativ-Domain(s) zu beschaffen. Gelingt auch dies nicht, so hat der Auftragnehmer in Absprache mit dem Kunden eine andere, verfügbare Domain zu beschaffen, die der ursprünglich gewünschten Domain möglichst ähnlich ist. Vorschläge für solche Alternativdomains hat der Auftragnehmer zu machen. Die Einholung von Rechten an von der zuständigen Vergabestelle bereits für Dritte registrierten Domains obliegt dem Auftragnehmer nicht.
6.3. Der Auftragnehmer hat die Beschaffung der Domain auf den Namen und für Rechnung des Kunden zu registrieren und auf Verlangen des Kunden jederzeit die Übertragung auf einen anderen Provider zu veranlassen. Insbesondere bei der Auswahl des Domainnamens und der Registrierungsstelle sowie bei den Verhandlungen über die Konditionen hat der Auftragnehmer die Vermögensinteressen des Kunden selbstständig wahrzunehmen und seine Sachkunde im Dienste des Kunden einzusetzen. Über den Stand und Verlauf seiner Unternehmungen in dieser Angelegenheit hat er dem Kunden auf Verlangen Auskunft zu geben und Rechenschaft abzulegen.
6.4. Sämtliche an der Domain erworbenen Rechte und Namensrechte liegen beim Kunden.
§7 Bereitstellung von Webserver-Speicherplatz durch den Auftragnehmer
7.1. Soweit Bereitstellung von Webserver-Speicherplatz vereinbart ist, ist der Auftragnehmer verpflichtet, die auf dem Server abgespeicherten Daten zum Abruf unter der vereinbarten Internetadresse über das Internet bereitzuhalten. Die Leistungen des Auftragnehmers bei der Übermittlung von Daten beschränken sich allein auf die Datenkommunikation zwischen dem vom Auftragnehmer betriebenen Übergabepunkt des eigenen Datenkommunikationsnetzes an das Internet und dem für den Kunden bereitgestellten Server. Eine Einflussnahme auf den Datenverkehr außerhalb des eigenen Kommunikationsnetzes ist dem Auftragnehmer nicht möglich. Eine erfolgreiche Weiterleitung von Informationen von oder zu dem die Inhalte abfragenden Rechner ist daher nicht geschuldet.
§8 Aufklärungspflichten und Rechtskonformität
8.1. Ist der Kunde ein Start-Up bzw. ein Existenzgründer, so ist er gegenüber dem Auftragnehmer verpflichtet, vor Beauftragung der Leistungen, Auskunft darüber zu erteilen, ob die in Auftrag gegebenen Leistungen ausnahmsweise nicht Bestandteil der Existenzgründung des Kunden sein sollen.
8.2. Aufgrund der besonderen Sachkunde des Auftragnehmers ist dieser dem Kunden zur Aufklärung und Beratung verpflichtet und hat insbesondere den Kunden darauf hinzuweisen, wenn vom Kunden gewünschte Gestaltungen oder Inhalte nicht umgesetzt werden können.
8.3. Der Auftragnehmer schuldet keine rechtliche Prüfung oder Beratung, insbesondere obliegt es dem Kunden, rechtlich zu prüfen:
- ob die zur Verfügung gestellten Materialien und Daten entsprechend dem Verwendungszweck rechtskonform genutzt werden können, vor allem ob Rechte Dritter verletzt werden,
- ob die angegebenen Domains entsprechend dem Verwendungszweck konform genutzt werden können, vor allem ab Rechte Dritter verletzt werden
- ob vertragsgegenständliche Grafiken, Logos, Namen, usw. als Marke oder sonstiges Immaterialgüterrecht schutz- oder eintragungsfähig sind
- in einen Netzauftritt eingebundene Rechtstexte (AGBs, Datenschutzerklärungen, Pflichtinformationen, Einwilligungen, Impressum, etc.) rechtskonform sind,
- ob der vertragsgegenständliche Netzauftritt die gesetzlichen Anforderungen, insbesondere des Wettbewerbsrechts und des Datenschutzrechts erfüllt, und
- sonstige Wünsche und Ideen rechtskonform sind.
§9 Pflichten des Kunden im Zusammenhang mit der Nutzung von bereitgestelltem Webserver-Speicherplatz
9.1. Soweit die Bereitstellung von Webserver-Speicherplatz für den Kunden durch den Auftragnehmer vereinbart ist, hat der Kunde den Speicherplatz in einer Weise zu nutzen, die die berechtigten Interessen des Auftragnehmers angemessen berücksichtigt. Dazu zählt insbesondere
- aktuelle und angemessen vor Schadprogrammen geschützte Soft- oder Hardware zu verwenden,
- keine Programme oder Daten zu verwenden und vor allem nicht auf dem bereitgestellten Speicherplatz abzulegen, die den Betrieb des Servers oder des Kommunikationsnetzes des Auftragnehmers oder die Sicherheit und Integrität anderer auf den Servern des Auftragnehmers abgelegten Daten gefährden, und
- auf dem Speicherplatz keine Inhalte - einschließlich Programme, Mediendateien, Texte und Domainnamen - abzulegen, die
- die
Immaterialgüterrechte, Persönlichkeitsrechte oder sonstigen Rechte eines
Dritten verletzen,
a) gegen datenschutzrechtliche Pflichten verstoßen,
b) gegen wettbewerbsrechtliche Pflichten verstoßen,
c) Straftatbestände verwirklichen,
d) in sonstiger Weise rechtswidrig sind oder
e) pornografische Inhalte beinhalten.
9.2. Im Falle eines unmittelbar drohenden oder eingetretenen Verstoßes gegen die vorstehenden Verpflichtungen sowie bei der Geltendmachung nicht offensichtlich unbegründeter Ansprüche Dritter gegen den Auftragnehmer auf Unterlassen der vollständigen oder teilweisen Darbietung der auf dem Server abgelegten Inhalte über das Internet ist der Auftragnehmer berechtigt, unter Berücksichtigung auch der berechtigten Interessen des Kunden die Anbindung dieser Inhalte an das Internet ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung vorübergehend einzustellen. Der Auftragnehmer wird den Kunden über diese Maßnahme unverzüglich informieren.
9.3. Gefährden oder beeinträchtigen vom Kunden installierte Programme oder sonstige Daten den Betrieb des Servers oder des Kommunikationsnetzes des Auftragnehmers oder die Sicherheit und Integrität anderer auf den Servern des Auftragnehmers abgelegter Daten, so kann der Auftragnehmer diese Programme oder sonstigen Daten deaktivieren oder deinstallieren. Falls die Beseitigung der Gefährdung oder Beeinträchtigung dies erfordert, ist der Auftragnehmer auch berechtigt, die Anbindung der auf dem Server abgelegten Inhalte an das Internet zu unterbrechen. Der Auftragnehmer wird den Kunden über diese Maßnahmen unverzüglich informieren.
9.4. Für den Zugriff auf den für den Kunden bestimmten Speicherplatz erhält der Kunde auf Anfrage eine Benutzerkennung und ein veränderbares Passwort. Der Kunde ist nach Erhalt verpflichtet, das Passwort in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch einmal jährlich, zu ändern. Das Passwort muss eine Mindestlänge von 8 Zeichen aufweisen und mindestens einen Buchstaben, eine Ziffer sowie ein Sonderzeichen enthalten. Der Kunde darf das Passwort nur an solche Personen weitergeben, die von ihm berechtigt wurden, auf den Speicherplatz Zugriff zu nehmen.
9.5. Der Kunde räumt dem Auftragnehmer das Recht ein, die von ihm auf dem Server abgelegten Inhalte bei Abfragen über das Internet zugänglich zu machen, insbesondere sie hierzu zu vervielfältigen und zu übermitteln sowie sie zum Zwecke der Datensicherung vervielfältigen zu können.
§10 Mitwirkungspflichten des Kunden
10.1. Der Kunde ist verpflichtet, soweit erforderlich mitzuwirken.
10.2. Soweit die Erstellung eines Werkes Vertragsgegenstand ist, hat der Kunde insbesondere rechtzeitig vor der Konzipierung des \Werkes alle zur Entwicklung des Konzepts notwendigen Informationen und Wünsche mitzuteilen, sowie die Daten und Materialien zur Verfügung zu stellen, zu deren Zurverfügungstellen er sich verpflichtet hat. Die Rechtskonformität von Wünschen und Ideen hat der Kunde zu Überprüfen. Für die Beschaffung der und den Rechteerwerb an den vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten und Materialien ist allein der Kunde verantwortlich.
10.3. Soweit der Auftragnehmer die Beschaffung einer Internet-Domain schuldet, verpflichtet sich der Kunde insbesondere, bis spätestens einen Monat vor dem vereinbarten Zeitpunkt der Beschaffung sämtliche für die Übertragung der Vertrags-Domains notwendigen Mitwirkungshandlungen vorzunehmen und sämtliche für die Übertragung erforderlichen Erklärungen gegenüber der DENIC oder Dritten abzugeben.
10.4. Soweit der Kunde vom Auftragnehmer erstellte oder bereitgestellte Software nutzt, so verpflichtet er sich diese regelmäßig entsprechend den Anweisungen des Auftragnehmers zu aktualisieren.
§11 Abnahme von Werken
11.1. Soweit ein Werk geschuldet ist, so ist der Kunde innerhalb von 6 Werktagen, nachdem ein Werk in den Verfügungsbereich des Kunden gelangt ist, zu dessen schriftlicher Abnahme verpflichtet, soweit keine Mängel bestehen. Nimmt der Kunde eine mangelfrei erbrachte Leistung nicht ab, so ist der Auftragnehmer zur Setzung einer angemessenen Frist zur Abnahme berechtigt. Nach erfolglosem Fristablauf gilt die Abnahme als erfolgt, sofern der Kunde bei Fristbeginn auf diese mit seinem Verhalten verbundene Bedeutung besonders hingewiesen worden ist.
11.2. Der Auftragnehmer ist jederzeit berechtigt, dem Kunden einzelne Werke oder Teile eines Werks zur vorgezogenen Teilabnahme vorzulegen, die der Kunde zu erteilen hat, wenn das Werk oder der Teil in dieser Form einer Beurteilung zugänglich ist und keine Mängel aufweist. Einmal abgenommene Teile oder Werke können vom Kunden später nicht mehr abgelehnt oder ihre Änderung verlangt werden, soweit nicht Umstände vorliegen, die der Kunde zum Zeitpunkt der Teilabnahme noch nicht erkennen konnte.
– Kapitel 2 –
Entgelt
§12 Entgelt
12.1. Alle Entgelte verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern der Auftragnehmer im Zahlungszeitpunkt der Umsatzsteuerpflicht unterliegt oder auf sie optiert hat und dies dem Kunden jeweils bekannt ist. Entsteht die Umsatzsteuerpflicht oder die Option auf sie nachträglich, so kann die Mehrwertsteuer bis zum Ende des laufenden Kalenderjahres unter Vorlage der Mehrwertsteuerpflicht-Bescheinigung des zuständigen Finanzamtes gegen Rechnungsstellung nachgefordert werden. Danach erlischt die Forderung auf Umsatzsteuer-Erstattung.
12.2. Erbringt der Auftragnehmer im Einvernehmen mit dem Kunden Leistungen, die über den Umfang seiner vertraglichen Verpflichtung hinausgehen, oder erbringt er Leistungen, die erst auf Grund von Pflicht- oder Obliegenheitsverletzungen des Kunden erforderlich geworden sind, so erhält er hierfür ein zusätzliches Entgelt gemäß §5 Nr. 2. Leistungen gehen über den Umfang der vertraglichen Pflichten unter anderem dann hinaus, wenn der Kunde nach Teilabnahme die Änderung oder Ergänzung von bereits abgenommenen Werken oder Teilen von Werken wünscht.
12.3. Für die von Kunden angefragten Leistungen erfolgt eine Schätzung des voraussichtlich verbundenen Kostenaufwands („Unverbindliche Aufwandsschätzung"). Die dort enthaltenen Aufwandsschätzungen sind unverbindlich, sofern diese nicht ausdrücklich als Festpreis bzw. als verbindliche Obergrenze bezeichnet sind.
12.4. Sämtliche Leistungen werden nach tatsächlicher Zeitaufwand gemäß der in der „Unverbindlichen Aufwandsschätzung“ genannten Stundensätzen erbracht und berechnet.
12.5. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die monatlichen Preise für wiederkehrende Leistungen in Dauerschuldverhältnissen (z.B. Webhosting) ohne Zustimmung des Kunden maximal einmal pro Jahr nach billigem Ermessen um bis zu 10% mit Wirkung für die Zukunft zu erhöhen, erstmals jedoch frühestens 4 Monate nach Beginn der Laufzeit des Vertrags. Die Preiserhöhung erfolgt zur Deckung erhöhter Kosten, wie insbesondere wegen der Erhöhung der Kosten für technische Bereitstellung durch Leistungen durch Subhoster, Steigerung eigener Personalkosten sowie inflationsbedingte Steigerung der Allgemeinkosten.
§13 Fälligkeit und Rechnungstellung
13.1. Soweit keine abweichende Vereinbarung besteht, sind Entgelte für regelmäßig wiederkehrende Leistungen jeweils zum Beginn eines Abrechnungszeitraums im Voraus fällig.
13.2. Soweit keine abweichende Vereinbarung besteht, sind Entgelte für einmalige Leistungen nach Erbringung der Leistung innerhalb von 10 Werktagen nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig.
13.3. Der Kunde hat Einwendungen gegen die Abrechnung der vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich bei der auf der Rechnung angegebenen Stelle zu erheben. Nach Ablauf der vorgenannten Frist gilt die Abrechnung als vom Kunden genehmigt. Der Auftragnehmer wird den Kunden mit Übersendung der Rechnung auf die Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen.
13.4. Soweit der Auftragnehmer vertraglich oder gemäß §632a BGB berechtigt ist, Abschlagszahlungen zu fordern, wird er dem Kunden nach Erbringung aller vereinbarten Leistung eine Schlussrechnung stellen, in der alle erbrachten Leistungen und Entgelte aufgeführt sind.
– Kapitel 3 –
Gewährleistung und Haftung
§14 Gewährleistung
14.1. Beanstandungen der konkreten Ausgestaltung eines Werkes stellen keinen Mangel dar, soweit sie sich im Rahmen der vertraglichen Vereinbarung bewegen, insbesondere wenn beider Erstellung eines Netzauftritts sich die konkrete Ausgestaltung innerhalb des vom Kunden ausgewählten Konzeptes bewegt und die Funktionsfähigkeit des Netzauftritts und der einzelnen Webseiten nicht beeinträchtigt ist.
14.2. Soweit die Bereitstellung von Speicherplatz vereinbart ist, werden hierbei auftretende Mängel und Fehler beseitigt. Die Beseitigung erfolgt kostenlos, soweit sie nicht durch den Kunden verursacht wurden. Der Kunde ist verpflichtet, diese Mängel und Fehler unmittelbar nach ihrer Feststellung in schriftlicher oder elektronischer Form nachvollziehbar mitzuteilen. Für den Zeitraum, in dem der vertragsgemäße Gebrauch aufgehoben ist, ist der Kunde von der Entrichtung des Entgelts für die beeinträchtigte Leistung befreit.
§15 Verzug
15.1. Die Nichteinhaltung eines vereinbarten Termins oder einer vereinbarten Frist ist für den Auftragnehmer unschädlich, soweit die Verzögerung auf der Verletzung von Pflichten oder Obliegenheiten durch den Kunden beruht. Der Auftragnehmer kann in diesem Fall eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Das Recht des Auftragnehmers, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen, bleibt unberührt.
§16 Gewährleistung und Haftung
16.1. Der Kunde stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter und den in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten frei, die aus einer Verletzung der vertraglichen Pflichten des Kunden resultieren.
16.2. Beschränkung und Ausschlüsse der Haftung nach diesem Paragraphen gelten nicht bei:
- Vorsatz (einschließlich Arglist) und grober Fahrlässigkeit,
- Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit,
- zwingender gesetzlicher Haftungstatbestände insbesondere der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
16.3. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung eines wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
16.4. Der Auftragnehmer haftet dabei nur für vorhersehbare Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit der Höhe nach beschränkt auf die Summen der Versicherungen des Auftragnehmers wie folgt:
3.000.000€ für Personen und Sachschäden und 100.000 € für Vermögensschäden gemäß der Betriebshaftpflichtversicherung sowie 500.000 je Versicherungsfall gemäß der Vermögensschadenshaftpflichtversicherung.
16.5. Soweit der Auftragnehmer für Datenverluste haftet ist die Haftung auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Datensicherungen durch den Kunden entstanden wäre.
16.6. Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet der Auftragnehmer insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
16.7. Der Kunde ist für den Inhalt der Website selbst verantwortlich; eine diesbezügliche Haftung wird ausgeschlossen.
16.8. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen dieses Paragraphen gelten auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers, soweit diese in Ausführung ihrer Tätigkeit für den Auftragnehmer handeln.
– Kapitel 4 –
Vertragslaufzeit und Vertragsbeendigung
§17 Vertragslaufzeit und Vertragsbeendigung
17.1. Soweit regelmäßig wiederkehrende Leistungen Gegenstand des Vertrages sind, läuft dieser unbefristet und kann nach Ablauf eines Jahres jederzeit schriftlich mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats ordentlich gekündigt werden.
17.2. Die Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den Auftragnehmer liegt insbesondere vor,
- wenn der Kunde seinen Pflichten sowie Mitwirkungspflichten nach §9, §10 dieser AGB nicht nachkommt; oder
- wenn der Kunde mit einer fälligen Zahlung nach der ersten Mahnung weitere 14 Tage in Zahlungsverzug ist; oder
- wenn der Kunde zahlungsunfähig ist oder über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet ist bzw. oder eine Gefahr besteht, dass ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder mangels Masse der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens abgewiesen worden ist; oder
- wenn der Kunde gegen wesentliche vertragliche Pflichten verstößt, insbesondere die vertragliche Pflicht, bei der Nutzung der vertraglichen Leistungen des Auftragnehmers das geltende Recht zu beachten und diese Verstöße nach Abmahnung durch den Auftragnehmer nicht unverzüglich abstellt; oder
- wenn die weitere Zusammenarbeit mit dem Kunden bei Abwägung der beiderseitigen Interessen für den Auftragnehmer unzumutbar und eine Abmahnung aussichtslos ist oder aufgrund fehlender Leistungskapazitäten wirtschaftlich unzumutbar wird.
§18 Rechtsfolgen der Vertragsbeendigung
18.1. Soweit ein Vertrag über die Erstellung eines Werkes vorzeitig beendet wird, gehen alle vereinbarten Nutzungsrechte an bereits erstellten Werken gegen Zahlung in Höhe des Wertes der bereits erbrachten Leistungen auf den Kunden über. Es wird vermutet, dass die bereits erbrachten Leistungen 25% des vereinbarten Gesamtentgeltes nicht unterschreiten, wobei dem Kunden der Nachweis vorbehalten bleibt, dass tatsächlich weniger als 25% der vereinbarten Leistung erbracht wurden. Satz 1 gilt nicht, wenn der Auftragnehmer die vorzeitige Beendigung verschuldet hat und der Kunde für die bereits erstellten Werke keine Verwendung hat.
18.2. Soweit ein Vertrag über die Erstellung eines Werkes vorzeitig beendet wird, entfällt das Konkurrenzverbot und der Auftragnehmer ist berechtigt, die bereits entwickelten Ideen und Entwürfe für Dritte zu verwenden.
18.3. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses über die Bereitstellung von Webserver Speicherplatz stellt der Auftragnehmer dem Kunden die auf dem für den Kunden bestimmten Speicherplatz abgelegten Inhalte auf einem Datenträger oder per Datenfernübertragung für einen Zeitraum von vier Wochen zum Abruf zur Verfügung. Etwaige Zurückbehaltungsrechte des Auftragnehmers bleiben unberührt.
– Kapitel 5 –
Sonstiges
§19 Reseller-Ausschluss
19.1. Soweit nicht abweichendes vereinbart ist, darf der Kunde die vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Leistungen Dritten nicht zur gewerblichen Nutzung überlassen. Dies gilt nicht für die vollständige oder teilweise Übertragung des Unternehmens des Kunden auf einen Dritten.
§20 Vertraulichkeit, Konkurrenzverbot
20.1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über alle ihm im Rahmen seiner Tätigkeit für den Kunden auf der Grundlage dieses Vertrages bekannt gewordenen Informationen auch nach Ablauf der Vertragsdauer Stillschweigen zu bewahren. Gleiches gilt umgekehrt.
20.2. Soweit ein Konkurrenzverbot vereinbart wurde, verpflichtet sich der Auftragnehmer, während der Dauer der Erstellung und bis zu 6 Monate nach Abschluss der Erstellung nicht für einen Dritten tätig zu werden, der mit dem Kunden dieses Vertrages in direktem Konkurrenzverhältnis steht. Ein solches direktes Konkurrenzverhältnis ist nur bei Branchengleichheit gegeben. Hierfür zahlt der Kunde dem Auftragnehmer das vereinbarte gesonderte Entgelt.
§21 Datenschutz
21.1. Verarbeitet der Kunde im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses personenbezogene Daten, so ist er für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften verantwortlich. Der Auftragnehmer wird die vom Kunden übermittelten Daten nur im Rahmen der Weisungen des Kunden verarbeiten. Sofern er der Ansicht ist, dass eine Weisung des Kunden gegen datenschutzrechtliche Vorschriften verstößt, wird er den Kunden hierauf unverzüglich hinweisen. Einzelheiten der Auftragsdatenverarbeitung sind in einer gesonderten Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung geregelt.
§22 Änderungsrecht
22.1. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die zur Erbringung der Leistungen eingesetzte Hard- und Software an den jeweiligen Stand der Technik anzupassen.
22.2. Soweit sich durch diese Anpassungen im Falle der Bereitstellung von Webserver-Speicherplatz Änderungen an der vereinbarten Leistung ergeben, insbesondere wenn durch die Anpassung andere oder zusätzliche Anforderungen an die vom Kunden auf dem Server abgelegten Inhalte bestehen, um das Erbringen der Leistungen des Auftragnehmers zu gewährleisten, so wird der Auftragnehmer bis spätestens acht Wochen vor der geplanten Anpassung dem Kunden diese Änderungen mitteilen und ihn zur Annahme der angebotenen Vertragsänderung auffordern. Nimmt der Kunde diese Vertragsänderung nicht spätestens vier Wochen vor der geplanten Anpassung an, so hat der Auftragnehmer das Recht, das Vertragsverhältnis mit Wirkung zum Zeitpunkt der geplanten Anpassung zu kündigen.
22.3. Hat der Auftragnehmer dem Kunden statische IP-Adressen zur Verfügung gestellt, kann der Auftragnehmer die dem Kunden zugewiesenen IP-Adressen ändern, wenn dies aus technischen oder rechtlichen Gründen erforderlich werden sollte. Der Kunde wird unverzüglich über die anstehende Änderung informiert.
22.4. Der Auftragnehmer ist außerdem berechtigt, diese Vertragsbedingungen (einschließlich der Nutzungsvereinbarung und des Auftragsverarbeitungsvertrages) zu ändern oder zu ergänzen soweit dies aufgrund von
- Änderungen und Neuerungen der maßgeblichen Gesetze oder der entsprechenden Rechtsprechung oder
- Anpassungen gemäß Absatz 1 dieses Paragraphen, geschieht.
Der Auftragnehmer wird dem Kunden die Änderungen oder Ergänzungen spätestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich ankündigen. Ist der Kunde mit den Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsbedingungen nicht einverstanden, so kann er der Änderungen oder Ergänzungen widersprechen. Der Widerspruch muss spätestens eine Woche vor dem Zeitpunkt des beabsichtigten Wirksamwerdens dem Auftragnehmer in Textform zugegangen sein.
Erfolgt kein solcher Widerspruch, so gelten die Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsbedingungen als vom Kunden genehmigt. Der Auftragnehmer wird den Kunden mit der Mitteilung der Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsbedingungen auf die vorgesehene Bedeutung seines Verhaltens und das Widerspruchsrecht besonders hinweisen.
§23 Geschäftszeiten
23.1. Leistungen der VIERPUNKT GmbH erfolgen grundsätzlich zu den üblichen Geschäftszeiten: Montag — Donnerstag von 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr, Freitag von 08:00 - 12:00 Uhr.
23.2. Erreichbarkeit außerhalb der Öffnungszeiten: Für auftretende Störungen an Websites und Onlineshops unterhält die VIERPUNKT GmbH einen ständig erreichbaren Notdienst, der bei Beauftragung mit entsprechender Reaktionszeit zum Einsatz kommt. Bei Inanspruchnahme des Notdienstes werden die entstehenden Kosten für Arbeitszeit, externe Notfall-Support Kosten für Dritte etc. dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt. Der Notfalldienst ist außerhalb der Geschäftszeiten wie folgt zu erreichen: E-Mail: support@vierpunkt.de, Telefon: 08330-91291-25
§24 Schlussbestimmungen
24.1. Die Abtretung von Forderungen ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Vertragspartei zulässig. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden. Die Regelung des §354a HGB wird hiervon unberührt.
24.2. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.
24.3. Die Vertragsparteien können nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
24.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt dasjenige, was die Parteien nach dem ursprünglich angestrebten Zweck unter wirtschaftlicher Betrachtungsweise redlicherweise vereinbart hätten. Das Gleiche gilt im Falle des Vorliegens einer Vertragslücke.
24.5. Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
24.6. Der Erfüllungsort ist am Geschäftssitz des Auftragnehmers in Legau.
24.7. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammen- hang mit diesem Vertrag ist Memmingen, wenn
- der Kunde Kaufmann ist oder
- der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder
- der Kunde bei Abschluss des Vertrages seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hatte und zum Zeitpunkt der Klageerhebung aus Deutschland verlegt hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist.
Dies gilt nicht, wenn ein gemeinsamer Gerichtsstand besteht. §40 Abs. 2 ZPO bleibt unberührt.
Stand: April 2024